LEXIKON

A

Abschlussprüfer - Ein Prüfer, der eine Prüfung der Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen oder Konzernen gemäß § 316 HGB durchführt. 

B

Bestätigungsvermerk - Ein Bestätigungsvermerk wird im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen oder einer nach Art und Umfang der gesetzlichen Vorschriften stattfindenden Prüfung durch einen Abschlussprüfer ausgestellt. Er ist im Prüfungsstandard PS 400 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegt.

C

Controlling - ist ein Teilbereich eines Unternehmens, der das Management mit Informationen versorgt und so bei der informierten Entscheidungsfindung unterstützt. Hauptaufgabe des Controllings besteht in der Planung, der Überwachung und der Kontrolle der Geschäftsvorgänge eines Unternehmens.

D

Deutscher Corporate Governance Kodex - Dieser wird von der gleichnamigen Regierungskommission aufgesetzt und lässt sich in drei Teile aufgliedern. Der erste Teil enthält Vorschriften zur Leitung und Überwachung von börsennotierten Unternehmen, der zweite und dritte Teil besteht aus Anregungen und Empfehlungen, die internationalen Standards guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung entsprechen.

E

EBIT - Earnings Before Interest and Taxes - zu Deutsch: Jahresergebnis vor Zinsen und Steuern - ist eine Kennzahl, die zur Bewertung der Rentabilität von Unternehmen herangezogen wird. Das Jahresergebnis der Unternehmen wird durch das Herausrechnen von Zinsen und Steuern vergleichbar gemacht.

F

Feststellung des Jahresabschlusses - Ein Rechtsakt, bei dem der Jahresabschluss verabschiedet und damit endgültig wird. Die Feststellung erfolgt meist durch Gesellschafter oder die Gesellschafterversammlung. 

G

Genossenschaften - Eine Genossenschaft ist der Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen zum Zwecke der Förderung der Erwerbstätigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Mitglieder. Genossenschaften kommen vor allem im Bereich Handel, Banken, Wohnungsbau und Landwirtschaft vor.

H

Handelsgesetzbuch - Das Handelsgesetzbuch enthält neben den Sonderregeln für Versicherungen, Banken und Genossenschaften auch den Großteil der deutschen Regeln zu Jahresabschlüssen. Diese sind neben den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)" Grundlage der Erstellung eines Jahresabschlusses. 

I

IDW Prüfungshinweis - Die IDW Prüfungshinweise (IDW PH) sind neben den IDW Prüfungsstandards fachtechnische Normen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. und bei der Prüfung von Jahresabschlüssen anzuwenden.

J

Jahresabschlussanalyse - Durch die Jahresabschlussanalyse werden Informationen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens aus den Jahresabschlüssen für die jeweilige Interessensgruppe gewonnen. 

K

Kapitalflussrechnung - Bei der Kapitalflussrechnung soll eine Übersicht über den Verlauf und die Höhe von Ein- und Auszahlungen über einen bestimmten Zeitraum erstellt werden. Die Kapitalflussrechnung gibt Einblick in die Finanzlage eines Unternehmens im vorangegangenen Zeitraum und eine Auskunft über die Fähigkeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

L

Lagebericht - Der Lagebericht soll den Jahresabschluss ergänzen und die gesamtwirtschaftliche Lage des Unternehmens qualitativ nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern auch zukunftsorientiert beschreiben. 

M

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz - Die Steuerbilanz wird nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit aus der Handelsbilanz erstellt. Bei der Gewinnermittlung durch den Betriebsvermögensvergleich bildet die Steuerbilanz die Grundlage für die Ermittlung der anfallenden Steuerlast.

N

Normalverteilung - Die Normalverteilung ist ein Modell für die Verteilung von kontinuierlichen Zufallsvariablen. Sowohl bei Schätzverfahren als auch bei Testverfahren wird mit der Annahme der Normalverteilung gearbeitet. 

O

Offene Handelsgesellschaft - Die OHG ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft, in der sich mindestens zwei juristische oder natürliche Personen zusammenschließen, um unternehmerisch tätig zu werden. Die Gesellschaft entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag, die Eintragung in das Handelsregister und die Aufnahme der Geschäfte. 

P

Prüferische Durchsicht - Bei der prüferischen Durchsicht handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Prüfung, die zum Ziel hat Jahresabschluss und Lagebericht auf Auffälligkeiten zu überprüfen und deren Plausibilität zu erhöhen. 

Q

Qualitätskontrolle, externe - Die externe Qualitätskontrolle hat als Aufgabe die in den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingerichteten internen Qualitätssicherungsmechanismen auf ihre Wirkung und Angemessenheit zu prüfen und zu kontrollieren. 

R

Risikomanagementsystem - Das Risikomanagementsystem ist die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung. Es schließt sowohl die Risikofrüherkennung, als auch die Risikobewältigung ein. 

S

Sachverständiger - Unter einem Sachverständigen wird jemand verstanden, der aufgrund besonderer Sachkunde in einem Bereich in einem gerichtlichen Verfahren als Gutachter auftritt. Auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens gelten Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unter Berufung auf ihren Berufseid als Sachverständige.

T

Treuhandwesen - Hierbei werden dem Treuhänder vom Treugeber bestimmte Befugnisse über ein Treugut übergeben. Es geht hierbei um die Verwaltung von oder die Verfügung über fremde Vermögenswerte im Interesse der Eigentümer. 

U

Unternehmensbewertung - Die Unternehmensbewertung hat zum Ziel den Wert eines Unternehmens festzustellen. Diese Bewertung kann z.B. im Fall eines Unternehmensverkaufs oder -kaufs oder einer Abfindung eines Gesellschafters notwendig sein. 

V

Vereidigter Buchprüfer - Die vereidigten Buchprüfer sind genau wie die Wirtschaftsprüfer an die Wirtschaftsprüferkammer angeschlossen und müssen sich an die gleichen Regelungen nach der Wirtschaftsprüferordnung halten. Sie führen Pflichtprüfungen bei mittelgroßen Unternehmen durch.

W

Wirtschaftsprüferkammer (WPK) - Die Wirtschaftsprüferkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zur beruflichen Selbstverwaltung des Berufstands gegründet wurde. Alle Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer, Buchprüfergesellschaften sind verpflichtend Mitglied in der WPK.

X

XBRL - ist die Abkürzung für eXtensible Business Reporting Language. Sie ist eine auf dem Internetstandard XML basierende Sprache und international anerkannte Sprache, mit der finanzielle und nicht finanzielle Unternehmensinformationen ausgetauscht werden. 

Z

Zugang zum Beruf des Wirtschaftsprüfers - Der Zugang zum Beruf des Wirtschaftsprüfers wird von der Wirtschaftsprüferkammer geregelt. Das erfolgreiche Belegen des Wirtschaftsprüferexamens ist die Grundvoraussetzung für den Zugang zum Beruf.